Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen (AGB) – Ferienwohnung im Ferienhaus TEN BROOK auf Spiekeroog
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen" gelten für alle Mietverträge über die Überlassung einer im Buchungsprozess beschriebenen und ausgewählten Ferienwohnung im Ferienhaus TEN BROOK, Süderloog 30A auf der Insel Spiekeroog (nachfolgend „Ferienwohnung") zwischen dem Vermieter (nachfolgend „Vermieter") und dem Mieter (nachfolgend „Mieter").
(2) Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, sofern der Vermieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss und Buchungsbestätigung
(1) Ein Mietvertrag kommt erst dann wirksam zustande, wenn der Vermieter auf eine Buchungsanfrage des Mieters dem Mieter ein Vermietungsangebot unterbreitet und der Mieter dieses angenommen hat und die fällige Anzahlung gemäß § 6 Abs. 1 vollständig und fristgerecht beim Vermieter eingegangen ist (Gutschrift auf Bankkonto des Vermieters). Nach Zahlungseingang erhält der Mieter eine Buchungsbestätigung.
(2) Mit der Buchung erkennt der Mieter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.
(3) Bucht der Mieter für mehrere Personen, haftet er für die Erfüllung aller aus diesem Vertrag entstehenden Verpflichtungen der Mitreisenden gesamtschuldnerisch.
§ 3 Mietobjekt und Nutzung
(1) Die Ferienwohnung wird dem Mieter ausschließlich zur vorübergehenden Nutzung als Ferienunterkunft für den Buchungszeitraum zu den in der Buchungsbestätigung und diesen Bedingungen beschriebenen Konditionen überlassen. Eine gewerbliche Nutzung oder die Untervermietung an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt.
(2) Die maximale Belegungszahl der Ferienwohnung ist einzuhalten. Der Aufenthalt weiterer, nicht angemeldeter Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
(3) Die Ferienwohnung und deren Ausstattung und Mobilien ist pfleglich zu behandeln. Bei Verlassen der Unterkunft sind alle Fenster und Türen zu schließen sowie Beleuchtung und alle elektrischen Geräte, soweit nicht erforderlich (zum Beispiel mit Ausnahme des Kühlschranks), auszuschalten.
(4) Nicht von dem Mietobjekt umfasst ist der Garten des Ferienhauses TEN BROOK. Dieser ist dem Dauerwohnraum zugeordnet und eine Nutzung des Gartens ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Vermieter in dem vereinbarten Rahmen zulässig.
§ 4 Gästehandbuch Haus TEN BROOK
(1) Der Vermieter stellt dem Mieter ein Gästehandbuch unter der Bezeichnung „Gästehandbuch Ferienhaus TEN BROOK" (nachfolgend „Gästehandbuch") zur Verfügung. Das Gästehandbuch enthält ergänzende Informationen und Hinweise zur Ferienwohnung und umfasst insbesondere:
• Informationen zur Ferienwohnung sowie zu den in der Ferienwohnung oder im Ferienhaus für die Ferienwohnung vorhandenen Einrichtungen, Geräten und Ausstattungsgegenständen einschließlich Hinweisen zu deren bestimmungsgemäßer und sachgerechter Nutzung;
• nützliche Informationen und praktische Hinweise rund um die An- und Abreise sowie den Aufenthalt auf der Insel Spiekeroog;
• Hinweise zur Müllentsorgung und Mülltrennung sowie weitere Verhaltensregeln und Informationen für die Dauer des Aufenthalts.
(2) Das Gästehandbuch wird dem Mieter in der Ferienwohnung entweder in gedruckter Form bereitgestellt oder durch entsprechenden Hinweis digital (z.B. auf Buchungsportal oder Webseite) zugänglich gemacht. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter den Zugang zum Gästehandbuch auch vor Anreise auf elektronischem Wege mitzuteilen, beispielsweise per E-Mail oder durch Bereitstellung eines entsprechenden Links zu einer Online-Version.
(3) Das Gästehandbuch ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit des zwischen den Parteien geschlossenen Mietvertrages. Der Mieter ist verpflichtet, das Gästehandbuch vor und während seines Aufenthalts sorgfältig zu lesen sowie die darin enthaltenen Hinweise, Nutzungsregeln und Bedingungen zu beachten und einzuhalten.
(4) Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Gästehandbuch und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
§ 5 Beschreibung und Darstellung des Mietobjekts
(1) Sämtliche Bilder, Fotos, Grundrisse sowie schriftliche oder mündliche Beschreibungen der Ferienwohnung, die im Rahmen der Vermarktung, auf Internetseiten, in Buchungsportalen oder im Rahmen der Buchungskommunikation zwischen Vermieter und Mieter präsentiert werden, dienen ausschließlich der allgemeinen Veranschaulichung. Sie stellen keine verbindliche Zusicherung oder Garantie hinsichtlich des tatsächlichen Zustands, der Ausstattung oder der Darstellung der Ferienwohnung zum Zeitpunkt des gebuchten Aufenthalts dar.
(2) Der tatsächliche Zustand und die Ausstattung der Ferienwohnung können je nach Jahreszeit, saisonalen Gegebenheiten oder üblichem Gebrauch des Mietobjekts (einschließlich gewöhnliche Abnutzung) von den dargestellten Beispielen abweichen. Derartige Abweichungen begründen keinen Mangel der Mietsache und berechtigen den Mieter nicht zur Minderung des Mietzinses, zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, sofern die Ferienwohnung für den vertraglich vorgesehenen Zweck geeignet ist und keine wesentlichen, dem Mieter zuvor ausdrücklich schriftlich zugesicherten Eigenschaften fehlen.
(3) Sollte der Mieter besondere Anforderungen an die Ausstattung oder den Zustand der Ferienwohnung stellen, so sind diese vor Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich mit dem Vermieter zu vereinbaren. Nur solche ausdrücklich schriftlich bestätigten Zusicherungen sind für den Vermieter verbindlich.
§ 6 Mietpreis und Zahlungsbedingungen
(1) Der Mietpreis und die sonstigen Entgelte (z.B. Reinigungspauschale) richtet sich nach den Bedingungen des Buchungsangebots, das Grundlage für die Buchungsbestätigung ist. Etwaig einschlägige Steuern, Abgaben, Umlagen, Entgelte oder sonstige öffentlichen Preisbestandteile, die von dem Vermieter bezogen auf die Leistungserbringung zu erheben und abzuführen sind, werden in der jeweils einschlägigen Höhe separat ausgewiesen und sind von dem Mieter zusätzlich zu tragen.
(2) Anzahlung: Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtmietpreises fällig. Der Vermieter ist berechtigt, den Betrag auf- oder abzurunden oder einen abweichenden angemessenen Anzahlungsbetrag im Rahmen der Buchung auszuweisen oder zu verlangen. Die Buchung wird erst mit dem vollständigen Eingang der Anzahlung beim Vermieter rechtswirksam.
(3) Restzahlung: Die verbleibende Restzahlung des Gesamtmietpreises ist spätestens sechs Wochen (42 Tage) vor Beginn des Mietverhältnisses zu entrichten.
(4) Zahlungen sind auf das vom Vermieter im Rahmen der Buchungsbestätigung mitgeteilte Konto zu überweisen.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist (per E-Mail ausreichend) vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz geltend zu machen.
(6) Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Kaution in Höhe von bis zu 20% des Gesamtmietpreises zu verlangen und die verbindliche Buchung oder Nutzungsüberlassung von der Zahlung der Kaution abhängig zu machen. Die Kaution ist spätestens 10 Bankarbeitstage nach der Übergabe der Wohnung zum Nutzungsende zu erstatten. Der Vermieter ist berechtigt, Ansprüche gegen den Mieter gegen die Kautionszahlung zu verrechnen.
§ 7 Stornierungsbedingungen
(1) Der Mieter ist berechtigt, die Buchung schriftlich zu stornieren. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierungserklärung beim Vermieter.
(2) Im Falle einer Stornierung gelten folgende Stornierungsgebühren:
Stornierungszeitpunkt (vor Mietbeginn) Stornierungskosten
Mehr als 42 Tage (mehr als 6 Wochen) Kostenfreie Stornierung
15 bis 42 Tage (15 Tage bis 6 Wochen) 50 % des Gesamtmietpreises
14 Tage oder weniger 90 % des Gesamtmietpreises
(3) Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für unvorhergesehene Ereignisse, die den Aufenthalt des Mieters beeinträchtigen.
§ 8 An- und Abreise, Übergabe und Rückgabe
(1) Check-in: Die Übergabe der Ferienwohnung an den Mieter erfolgt am vereinbarten Anreisetag ab 16:00 Uhr (Check-in). Eine frühere Übergabe vor 16:00 Uhr kann nicht garantiert werden.
(2) Check-out: Die Rückgabe der Ferienwohnung durch den Mieter hat am vereinbarten Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr (Check-out) zu erfolgen. Die Ferienwohnung ist in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben (besenrein und unter Beachtung der Müllentsorgung gemäß § 10).
(3) Frühzeitiger Check-in / Später Check-out: Ein frühzeitiger Check-in vor 16:00 Uhr sowie ein später Check-out nach 10:00 Uhr können im Einzelfall möglich sein, hängen jedoch von der jeweiligen Verfügbarkeit ab und bedürfen einer gesonderten individuellen Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter. Einen frühzeitigen Check-in oder späten Check-out kann der Vermieter von einem gesonderten Entgelt abhängig machen, dessen Höhe der Vermieter dem Mieter im Rahmen der individuellen Vereinbarung anbietet.
(4) Verlässt der Mieter die Ferienwohnung nach dem vereinbarten Abreisezeitpunkt, ohne dass eine entsprechende Vereinbarung gemäß Abs. 3 getroffen wurde, ist der Vermieter berechtigt, für jeden weiteren angefangenen Tag eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Tagesmietzinses zu verlangen; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
§ 9 Im Mietpreis enthaltene Leistungen
(1) Im vereinbarten Mietpreis sind folgende Nebenkosten enthalten:
• Strom
• Wasser
• Heizung
(2) Sonstige Leistungen und Verbrauchskosten, die nicht ausdrücklich im Mietpreis enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart. Der Mieter wird sich im Sinne eines nachhaltigen und umweltbewussten Verhaltens bemühen, die Verbrauchs- und Nebenkosten angemessen zu begrenzen.
§ 10 Mülltrennung und -entsorgung
(1) Der Mieter ist verpflichtet, Abfälle ordnungsgemäß zu trennen und sämtliche Abfälle spätestens vor Verlassen der Ferienwohnung zum Mietende wie im Gästehandbuch beschrieben zu entsorgen. Die Mülltrennung und -entsorgung richtet sich im Übrigen nach der Abfallbewirtschaftungssatzung des Landkreises Wittmund. Folgende Abfallarten sind getrennt zu sammeln und zu entsorgen:
1. Restmüll: Restmüll ist in die bereitgestellte schwarze Mülltonne vor der Ferienwohnung zu entsorgen.
2. Verpackungsabfall (Gelber Sack / Gelbe Tonne): Verpackungsabfälle (z. B. Kunststoffverpackungen, Verbundverpackungen, Weißblech, Aluminium) sind in die gelbe Mülltonne zu entsorgen.
3. Papier und Pappe: Papier- und Pappe-Abfälle sind in die blaue Papiertonne zu entsorgen. Papier und Pappe sind vor der Entsorgung in angemessen kleine Stücke zu zerkleinern, um eine ordnungsgemäße Entsorgung zu gewährleisten.
4. Glas: Glasabfälle sind an der von der Gemeinde Spiekeroog betriebenen Glassammelstelle zu entsorgen. Die genaue Lage und weitere Hinweise zur Glasentsorgung sind dem Gästehandbuch gemäß § 4 zu entnehmen.
5. Bioabfall: Bioabfälle sind getrennt vom Restmüll in dem dafür vorgesehenen Bioabfallbehälter zu entsorgen.
6. Elektrogeräte und Altbatterien: Elektro- bzw. Elektronikgeräte und Altbatterien (Elektroschrott) sind nicht über den Restmüll sondern separat zu entsorgen.
(2) Jegliche Verschmutzung der öffentlichen Wege, Flächen oder der unmittelbaren Umgebung der Ferienwohnung durch unsachgemäße Müllentsorgung ist zu unterlassen. Bei Verstößen gegen die Mülltrennungspflicht oder bei unsachgemäßer Entsorgung ist der Vermieter berechtigt, etwaige dadurch entstehende Mehrkosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.
§ 11 Haustiermitnahme
Die Mitnahme von Haustieren ist grundsätzlich untersagt und bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, eine unberechtigte Nutzung der Ferienwohnung durch Haustiere zu untersagen. Etwaige Mehrkosten, die durch die unberechtigte Mitführung von Haustieren entstehen (z.B. Reinigungskosten), trägt der Mieter.
§ 12 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen und auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Mieters.
(4) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände des Mieters, die in der Ferienwohnung oder auf dem Grundstück aufbewahrt werden.
§ 13 Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitreisenden oder Besucher schuldhaft an der Ferienwohnung, dem Inventar oder dem Grundstück verursacht werden. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, für eine angemessene Haftpflichtversicherung zu sorgen, die Schäden Dritter sowie Schäden an der gemieteten Unterkunft abdeckt.
§ 14 Datenschutz
Die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung erhobenen personenbezogenen Daten werden vom Vermieter ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Es gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
§ 15 Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
§ 16 Gerichtsstand
(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Wittmund, Deutschland.
(2) Ist der Mieter Verbraucher mit Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des jeweiligen Wohnsitzstaates des Mieters unberührt.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Bestimmung als vereinbart.
§ 18 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Der Vermieter ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit einseitig zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB wird dem Mieter in geeigneter Weise zugänglich gemacht.
(2) Für bereits bestehende, wirksam zustande gekommene und bestätigte Buchungen gelten geänderte oder neue Allgemeine Geschäftsbedingungen nur dann, wenn der Vermieter den Mieter über die Änderungen per E-Mail an die vom Mieter bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse informiert hat.
(3) Ist der Mieter mit den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden, so ist er berechtigt, die betroffene Buchung innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung kostenfrei und ohne Erhebung einer Stornierungsgebühr gemäß § 7 zu stornieren. Die Stornierungserklärung ist in Textform (z. B. per E-Mail) gegenüber dem Vermieter zu erklären.
(4) Übt der Mieter sein Stornierungsrecht gemäß Abs. 3 nicht fristgerecht aus, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Der Vermieter wird den Mieter in der Änderungsmitteilung gemäß Abs. 2 ausdrücklich auf diese Rechtsfolge sowie auf die 10-Werktage-Frist hinweisen.
(5) Das Recht des Mieters zur kostenfreien Stornierung gemäß Abs. 3 besteht unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die Änderungsmitteilung zugeht, auch wenn zu diesem Zeitpunkt nach den Regelungen des § 7 bereits eine Stornierungsgebühr anfallen würde.
§ 19 Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen individueller Vertragsabreden zwischen Vermieter und Mieter, die über die Anpassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 18 hinausgehen, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

